Wer darf was? - Zugriffsrechte sicher verwalten
Seit dem 4. November 2014 stellt der einheitliche europäische Aufsichtsmechanismus bedeutende Großbanken der EU unter die direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Bereits am 1. Januar 2011 haben drei neue europäische Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities) ihre Arbeit aufgenommen:
- die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA),
- die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) sowie
- die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).
Die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) haben direkten Einfluss auf die BaFin und die BAIT. So wurde die letzte Novelle der BAIT (16. August 2021) insbesondere vorgenommen, weil auf europäischer Ebene neue Richtlinien durch die EBA eingeführt wurden.
Die EBA-Leitlinien für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken sind sehr umfangreich. Ein IKT- und Sicherheitsrisiko liegt vor bei:
- Verletzung der Vertraulichkeit
- Verlust der Integrität von Systemen und Daten
- unzureichender oder fehlender Verfügbarkeit von Systemen und Daten
So fordert die Richtlinie in Punkt 1.3.3 eine Klassifizierung und Risikobewertung. Geschäftsfunktionen, Prozesse und IT-Assets sollten einer Kritikalität unterzogen werden, wobei mindestens die Anforderungen hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit berücksicht werden müssen.
Darüber hinaus wird ausdrücklich empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um festgestellte Risiken zu minimieren. Auch eine Berichterstattung zu den gefundenen Risiken sowie den eingeleiteten Maßnahmen wird vorgeschrieben.