AGB

Die Leistungen und Angebote über Lieferungen und Leistungen durch die G+H Systems GmbH, im Folgenden G+H genannt, und deren Vertragspartnern, im Folgenden Kunde genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Die G+H erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen. Diese werden mit der Unterzeichnung des Vertragsformulars angenommen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Bestätigungen oder Erklärungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen oder andere Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstige Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 G+H ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist, die mindestens 4 Wochen beträgt, zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, schriftlich, so werden diese gemäß der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde frist- und formgerecht, so sind der Kunde und G+H jeweils berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen, spätestens jedoch mit den unter 5. genannten Fristen.

2. Leistungen

2.1 Die Leistungen von G+H bestehen aus Computer-, Beratungs-, Schulungs-, Systemüberprüfungs-, Informations- und Datenübertragungsdienstleistungen sowie Soft- und Hardwarevertrieb. G+H behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern, zu ersetzen und Verbesserungen vorzunehmen. G+H ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern.

2.2 Die von G+H angebotenen Dienste werden einzeln online unter www.guh-systems.de beschrieben und können Einschränkungen, Bedingungen und/oder speziellen Funktionalitäten unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, von diesen Einschränkungen/Bedingungen Kenntnis zu nehmen und diese einzuhalten.

2.3 Soweit G+H kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

2.4 Zur Erfüllung der Vertragspflichten von G+H genügt die Bereitstellung der Leistungen sowie die Anzeige der Bereitstellung gegenüber dem Kunden, es kommt nicht auf die tatsächliche Benutzung durch den Kunden an.

2.5 G+H ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung von Soft- oder Hardware nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der fehlerhaften Teile berechtigt. Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, hat der Kunde das Recht zur Wandelung, d.h. zur Rückgängigmachung des Vertrags, oder zur Minderung, d.h. zur Herabsetzung der Vergütung.

2.6 Gelieferte Hard- und Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der G+H Systems GmbH.

3. Zugang

3.1 Die Kommunikationssysteme (Online-Dienste) von G+H stehen dem Kunden grundsätzlich 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche zur Verfügung, sofern nicht aufgrund höherer Gewalt oder technischer Notwendigkeit (Reparatur) das System abgeschaltet werden muss. Betriebsunterbrechungen werden, soweit möglich, mit angemessener Frist angekündigt.

3.2 Bei Ausfällen von Leistungen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von G+H liegenden Störungsursache erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn G+H oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich oder mindestens grob fahrlässig verschuldet hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. Bei Fehlern im Rahmen von wesentlichen Vertragspflichten erfolgt eine Erstattung auch beim Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit.

4. Haftung von G+H

4.1 Schadensersatzansprüche gegen G+H und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Das gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Sofern eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit eintritt, ist diese auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die gesetzliche Haftung bei anfänglichem Unvermögen, Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungs-verletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der G+H als auch gegenüber deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungshöchstsumme je Schadenfall beträgt EUR 250.000,–.

4.2 Fällt G+H nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

4.3 Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind bei leicht fahrlässigem Verschulden auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein von Sicherungskopien beschränkt.

4.4 Eine Haftung von G+H für Dritte sowie Art, Umfang und Qualität ihrer Leistungen ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten gerichtlich in Anspruch zu nehmen, bevor er sich an G+H wendet. Sollten durch Leistungen von Dritten dem Kunden Schäden entstehen, so werden dem Kunden etwaige Ansprüche von G+H gegen den Dritten abgetreten. Die gilt insbesondere für Leistungen, auf deren Inhalt bzw. Ausführung G+H keinen Einfluss hat und die von G+H lediglich vermittelt werden.

4.5 Jegliche weitere Haftung von G+H für Folgen, die sich aus der Nutzung des G+H-Systems und der Datenübertragungsdienstleistungen durch den Kunden, durch Betriebsstörungen des Systems, durch höhere Gewalt oder durch die Beendigung dieses Vertrags ergeben, ist ausgeschlossen.

4.6 G+H haftet insbesondere nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität der durch den Kunden über das G+H-System und die Datenübertragungsdienstleistungen abgerufenen Informationen, Daten oder Programme, zu denen G+H lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt, es sei denn, sie werden ausdrücklich von G+H abgegeben. Das gleiche gilt für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er in dieser Weise erlangte Daten oder Programme in seinem System einsetzt oder in sonstiger Weise nutzt.

4.7 G+H haftet weder direkt noch indirekt für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit öffentlicher oder anderer privater Datenübertragungsnetze.
G+H wird von der Verantwortung für missbräuchliche, rechtswidrige oder strafbare Handlungen des Kunden, die dieser über das G+H-System und die Datenübertragungsdienstleistungen vornimmt, freigestellt. Der Kunde ist für seine Handlungen vollverantwortlich.

4.8 Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre, bei gebrauchten Produkten und bei Verträgen mit Unternehmen ist die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware an den Kunden. Ergänzend hat der Kunde ggf. Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller, die den Produkten beigefügt sind. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Kunde die Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller gegenüber diesen geltend zu machen.

5. Pflichten und Haftung des Kunden

5.1 Informationen jeder Art, einschließlich Daten, Programmen und Dokumentationen, die der Kunde über das G+H-System und die Datenübertragungsdienstleistungen bezieht, bleiben ausschließliches Eigentum von G+H bzw. der jeweiligen Informationsanbieter. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche Informationen oder Dienstleistungen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, G+H bzw. der Informationsanbieter haben dies schriftlich gestattet.

5.2 Der Kunde ist verantwortlich und haftet für alle Kosten, Schäden und Ansprüche Dritter, die durch Gebrauch und Missbrauch seiner Teilnehmerkennung entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Teilnehmerkennung und das zugehörige Passwort vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderung zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, da G+H nicht in der Lage ist, einen Missbrauch der Teilnehmerkennung bei Verwendung des richtigen Passworts festzustellen.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle Dienste sachgerecht zu nutzen und die jeweils erforderliche Sorgfaltspflicht walten zu lassen, um bei G+H oder anderen Nutzern keine nicht sachgerechten Mehrkosten entstehen zu lassen.

5.4 Der Kunde darf das G+H-System nicht dazu nutzen, anderen unerwünschte E-Mail (z.B. Spam-Mail, Mail-Bombing) zu schicken. Ebenso ist es dem Kunden untersagt, über das G+H-System über Dritte in rechtswidriger Weise Informationen einzuholen bzw. Kopien von Daten oder Passwörtern Dritter zu erlangen oder zu verändern.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Datensicherung auf seinem System durchzuführen.

5.6 Der Kunde ist für die von ihm verfügbar gemachten Texte, Dateien und Programme presserechtlich verantwortlich und haftet selbst für durch ihn verursachte Verletzungen von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten.

5.7 G+H ist berechtigt, bei Verstößen gegen die den Kunden betreffenden Verpflichtungen den Vertrag fristlos zu kündigen, Dienstleistungen sofort einzustellen und eventuelle Schadensersatzforderungen geltend zu machen, und auf ihren Servern befindliche rechtswidrige Daten, Informationen oder Programme zu entfernen.

5.8 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

6. Geheimhaltung und Datenschutz

6.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, sind die G+H gegenüber gemachten Angaben nicht als vertraulich einzustufen.

6.2 Hiermit wird der Kunde gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 der Teledienst- Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass G+H seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

6.3 G+H ist berechtigt, Daten des Kunden elektronisch zu speichern und zu verarbeiten (Accounting) und Nutzungsstatistiken zu erstellen sowie Informationen über den Kunden Dritten zugänglich zu machen (Directory-Services), soweit dieser nicht schriftlich widerspricht.

7. Schriftformerfordernis

7.1 Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden über den Inhalt dieser Vereinbarung hinaus wurden nicht getroffen. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.2 Auch sonstige Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.3 Mündliche Absprachen erlangen erst mit schriftlicher Bestätigung Wirksamkeit. Die schriftliche Bestätigung kann sowohl vom Kunden als auch von G+H vorgenommen werden. Eine Bestätigung des Teilnehmers muss zu ihrer Wirksamkeit ohne schriftlichen Widerspruch von G+H innerhalb einer Woche bleiben. Auch die Aufhebung dieser Vorschrift bedarf der Schriftform.

8. Sonstiges

8.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so behalten alle anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die Vertragspartner werden sich anstelle der unwirksamen Bestimmung auf eine neue Bestimmung einigen, die der gewollten Regelung möglichst nahe kommt und rechtlichen Bestand hat.

8.2 Erfüllungsort ist Offenbach.

8.3 Gerichtsstand ist Offenbach.

8.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.