»Mit einer Access Governance-Lösung können Sie schnell, einfach und sehr genau nachvollziehen, wer auf welche Daten zugreifen kann und wie lange er diese Berechtigung bereits hat.«

Jürgen Bähr, Geschäftsführer G+H Systems GmbH

23.08.2017: Keine Angst vor dem europäischen Datenschutz

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft und bringt den Datenschutz in der Europäischen Union auf ein einheitliches Niveau. Unternehmen, die ab Mai 2018 die neuen Regeln verletzen, drohen hohe Strafen. Aber nicht alles wird komplizierter. Die DSGVO zeichnet sich vor allem durch Kompaktheit und eine klare Struktur aus.

Vier Jahre haben die EU-Parlamentarier in Brüssel an der neuen Verordnung gearbeitet, die zum Ziel hat den Schutz der Bürger zu verbessern. 2018 tritt die Regelung endlich in Kraft. Verstöße können ab besagtem Datum mit Geldstrafen geahndet werden, die vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorigen Geschäftsjahres entsprechen. Damit wird der Schutz personenbezogener Daten für Unternehmen zu einer ernstzunehmenden Aufgabe.

Verständlich, dass die Regelung manch einem Unternehmer Sorge bereitet, ergeben sich doch durch die neue Verordnung einige zum Teil erhebliche Änderungen. So müssen Unternehmen zum Beispiel ab 2018 nicht nur die Prinzipien des Datenschutzes einhalten, sondern dies auch nachweisen können. Doch nicht alles wird komplizierter. Die neue Verordnung zeichnet sich vor allem durch Kompaktheit und eine klare Struktur aus. Im Folgenden werden einige dieser Vorgaben herausgenommen und Strategien für eine einfache Umsetzung aufgezeigt.

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