Der Bund fördert die Digitalisierung von Krankenhäusern

BEANTRAGEN SIE IHRE FÖRDERGELDER BIS ZUM 31.12.2021!

Seit dem 01.01.2021 stellt der Bund 3 Mrd Euro für die Digitalisierung von Krankenhäusern bereit. Weitere 1,3 Mrd Euro soll von den Ländern beigesteuert werden. Geregelt wird dies im Krankenhauszukunftsgesetz. Dabei werden u.a. Investitionen in die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern gefördert sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit.

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Wir sind berechtigt, Digitalprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes durchzuführen und beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten für Sie konkret bestehen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.

Ob auch Ihr geplantes Digital-Projekt in die Förderung fällt, besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.

MEHR ERFAHREN

Zeitplan

Zeitplan beachten und Fördergelder bis zum 31.12.2021 beantragen!

Der Zeitplan des Krankenhauszukunftsgesetzes sieht vor, dass Anträge zur Förderung bis zum 31.12.2021 eingereicht werden müssen. Somit gilt es, schnell zu sein.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat uns berechtigt, Projekte im Sinne des Krankenhauszukunftsgesetzes umzusetzen. Sprechen Sie uns daher gerne an. Wir können Sie nicht nur in der Umsetzung, sondern auch hinsichtlich der Beantragung von Fördergeldern unterstützen.

ZUM SCREENCAST

Kontakt

Ich habe die Hinweise zur Verwendung meiner Daten gelesen und stimme zu.

Ich möchte gerne regelmäßig über Neuigkeiten zu G+H Systems informiert werden.